CDU Fellbach

Deutscher Corporate Governance Kodex


Deutscher Corporate Governance Kodex

 

Die Stadtwerke Fellbach GmbH haben zusammen mit der Schwabenlandhalle Betriebs-GmbH am 12. März 2013 eine Schulung für die Rechte und die Pflichten der Aufsichtsräte der drei städtischen Gesellschaften vorgenommen, die grundlegende und z.T. neue Erkenntnisse der Aufgaben von Aufsichtsräten erbracht hat.

 

Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung, die im Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart sind, auch in den drei städtischen Gesellschaften (Stadtwerke Fellbach GmbH, Städtische Holding GmbH, Schwabenlandhalle Fellbach Betriebs-GmbH) verwirklicht und angewandt werden sollen. Die vom Justizministerium eingesetzte Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 13. Mai 2013 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der Kodex will durch klare, nachvollziehbare Regeln für die Unternehmensleitung Transparenz und Offenheit schaffen und auch zur Stärkung und Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit beitragen. Durch die Einhaltung national und international anerkannter Standards wird eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung garantiert, die im Einklang mit den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft für eine nachhaltige Wertschöpfung im Sinne des Unternehmensinteresses sorgt.

 

Mit der Übernahme der Empfehlungen können mögliche zukünftige kritische Betrachtungen der Entscheidungen der Unternehmensführungen und der Aufsichtsräte vermieden werden. Weitere Vorschläge des Kodex beinhalten die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte, Frauen in der Unternehmensführung, die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat sowie das Abhängigkeitsverhältnis der Abschlussprüfer. Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf diese und andere Sachverhalte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Die CDU-Fraktion beantragt, die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die drei städtischen Gesellschaften anzuwenden.